Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Vermietung oder Verpachtung von Dachflächen.
Welche zusätzlichen Dachlasten sind bei der Installation der PV-Anlage zu erwarten?
Die PV-Anlage ² (Module inklusive Unterkonstruktion) hat ein Eigengewicht von 15 bis 20 kg / m. Bei aufgeständerten Anlagen sind je nach Art der Konstruktion weitere Auflasten zu berücksichtigen.
Welche Voraussetzungen muss mein Dach erfüllen?
Die wesentlichen Bedingungen sind im Punkt „Kriterien“ genannt. Sehr wichtig ist die Möglichkeit der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienst-barkeit in das Grundbuch Abteilung 2. Die Dachfläche sollte mindestens 20 Jahre zur Verfügung stehen.
Was bedeutet erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch?
Die PV-Anlage wird im Grundbuch durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach §§ 1090 ff BGB abgesichert. Die Dienstbarkeit räumt dem Anlagenbetreiber das Recht ein, eine PV- Anlage auf dem Grundstück zu betreiben und es zum Zwecke der Installation, Wartung oder Reparatur zu betreten. Die Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch erfolgt in Abteilung 2 des Grundbuchs auf Antrag des Grundstückseigentümers. Dessen Unterschrift ist notariell zu beglaubigen.
Wozu dient die Eintragung einer erstrangigen Dienstbarkeit?
Die Dienstbarkeit dient dazu, das Eigentum des Betreibers oder der finanzierenden Bank an der PV-Anlage sowie das Recht zur Betreibung der Anlage auch im Falle der Insolvenz des Grundstückeigentümers oder der Zwangsversteigerung des Grundstücks zu sichern.
Ist die Dachvermietung auch mit einer nachrangigen Dienstbarkeit möglich?
Wir haben inzwischen schon einige Dächer mit 2. Rang vermitteln können. Das hängt vom Investor bzw. der finanzierenden Bank ab. Das hängt auch von der Dachgröße ab. Mit wachsender Größe verlangen die Banken mehr Sicherheit für die Investition.
Wer veranlasst die Eintragung der Dienstbarkeit?
Der Grundstückseigentümer muss persönlich beim Notar erscheinen, um dort den Antrag beglaubigen zu lassen. Die Kosten für die Eintragung der erstrangigen Dienstbarkeit wie auch die Löschung der Dienstbarkeit aus dem Grundbuch nach Ablauf des Pachtvertrages trägt der Anlagenbetreiber.
Wie hoch ist die Vergütung pro kWp installierter Nennleistung?
Die Pachthöhe liegt zwischen 6 und 9 % der jährlichen Einspeisevergütung, im Idealfall kann der Betrag auch 10 % der Einspeisevergütung betragen. Auf die Laufzeit von 20 Jahren bezogen liegt die Vergütung zwischen 250 und 350 Euro/kWp je nach den konkreten örtlichen Bedingungen.
Wie hoch ist die Vergütung pro m² Dachfläche?
Die Pachthöhe liegt bei etwa 1,50 bis 2,50 Euro/m² Dachfläche.
Wieviel m² Dachfläche benötige ich für ein installiertes kWp?
Mit kristallinen Modulen auf dem Schrägdach werden etwa 7-8m² Dachfläche benötigt. Beim Flachdach mit Dünnschichtmodulen braucht man 12-16m².
Sind auch Dachflächen mit Ost-, West- oder Nordausrichtung zu verpachten?
Möglich sind alle Ausrichtungen. Für eine nördliche Ausrichtung (NW bis NO) kommen allerdings nur Flachdächer in Frage.
Ist eine Verpachtung von Dachflächen auch bei vorhandenen Verschattungen möglich?
Das kommt auf die Größe der Verschattung an und muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn der Ertragsverlust zu groß ist, werden die Dachflächen ausgespart.
Ist eine Pachtvorauszahlung auch für 5 oder 10 Jahre möglich?
Natürlich. Die Vorauszahlung wird individuell bei Abschluss des Pacht-vertrages vereinbart. Möglich ist z.B. die Vorauszahlung für 10 Jahre mit anschließender jährlicher Pachtzahlung.
Wer übernimmt die Mehrkosten der erhöhten Gebäudeversicherung (infolge der größeren Schadenssumme bei einem ev. Brand)?
Die Mehrkosten, die in diesem Fall dem Gebäudeeigentümer entstehen, werden vom Betreiber der PV-Anlage übernommen.
Was versteht man unter einer Aktivpacht?
Ein Teil der PV-Anlage geht in das Eigentum des Dacheigentümers über. Die daraus erzielten Stromerträge gehen als Pacht an den Dacheigentümer.